IMM FAQ
Zum Schutz der Minderjährigen ist gemäß dem Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention der Cannabiskonsum auf Volksfesten, wozu auch das IMM – International Mini Meeting zählt, da dieses von vielen Familien besucht wird, gem. § 5 Abs. 1 KCanG verboten. Auch auf dem gesamten Veranstaltungsgelände/Campground, also auch im Außengastronomiebereich, den Fahrgeschäften, den Verkaufsständen und auf den restlichen Verkehrsflächen herrscht aufgrund der nicht auszuschließenden Gegenwart Minderjähriger ein absolutes Cannabiskonsumverbot. Bei Zuwiderhandlungen kann derjenige des Events verwiesen werden und wir sind verpflichtet die örtlichen Behörden zu informieren.
For the protection of children, the Bavarian Ministry for health, care and prevention as per §5 parag. 1 KCanG law, the consumption of Cannabis is forbidden at public events, for which the IMM International Mini Meeting counts as families will attend. On the whole event venue / camping ground, including the Food mile, the trader area, Mini event area and all other areas it is a forbidden to consume cannabis. In the event of violations, the person may be expelled from the event and we are obliged to inform the local authorities.
Zeltplatzordnung
Autohof Strohofer GmbH, 96160 Geiselwind, Tel. 09556-18 181
Die Besucher erklären sich mit Benutzung des Zelt-, Park und Festplatzes mit der Platzordnung einverstanden. Diese Platzordnung resultiert aus den Genehmigungsbescheiden und ist von allen Besuchern einzuhalten.
Bitte beachten Sie auch die bei dem jeweiligen Festival ausgeschriebene Zeltplatzordnung. Vielen Dank
1.) Es dürfen nur diejenigen Personen die Zeltmöglichkeiten benutzen, die im Besitz einer gültigen Festival-/Eintrittskarte für die jeweilige Veranstaltung sind. Diese ist vor Betreten des Platzes zu kaufen. Die Gebühr für Zelten, Parken etc. ist ebenfalls vor Betreten zu entrichten. Der ausgestellte Zelt- und Parkausweis ist gut sichtbar an der PKW-Windschutzscheibe anzubringen.
2.) Es wird vom Veranstalter des Festivals keine Haftung für Sach- und Körperschäden übernommen. Die Benutzung des Zeltplatzes ist auf eigene Gefahr. Es besteht kein Anspruch auf Überlassung oder Reservierung eines bestimmten Platzes. Für Beschädigung oder Diebstahl des Fahrzeuges und/oder dessen Inhalt wird keine Haftung übernommen. Der Zelt- und Parkplatz ist nicht bewacht.
3.) Der Fahrzeugführer haftet für die ihn begleitenden Personen.
4.) Offenes und unverwahrtes Feuer ist grundsätzlich verboten. Beim Grillen ist auf ausreichenden Abstand der Grillschale zur Grasnarbe zu achten. Funkenflug ist zu vermeiden. Bei bestehender Waldbrandgefahr ist das Grillen grundsätzlich verboten.
Für Elektrogrills, Campingkocher, Stromgeneratoren usw. gilt: Geräte müssen den VDE-Vorschriften entsprechen und dürfen nur unter Aufsicht betrieben werden. Geräte sind auf nicht brennbaren, wärmebeständigen Unterlagen so abzustellen, dass auch bei übermäßiger Erwärmung in der Nähe befindliche brennbare Gegenstände nicht entzündet werden können. Selbstverständlich dürfen Generatoren nicht in Hecken/Wald betrieben/abgestellt werden. Lärmbelästigungen sind zu vermeiden, die Nachtruhe ist einzuhalten. (Auszug aus dem Bescheid des Marktes Geiselwind, Änderungen vorbehalten).
5.) Dem Ordnungspersonal ist Folge zu leisten. Bei Nichteinhaltung erfolgt ein Verweis vom Zeltplatz. Eventuelle Abschleppkosten gehen zu Lasten des Campers.
6.) Der Zelt- und Parkplatz ist sauber und ordentlich zu halten und ebenso sauber zu verlassen. Bitte sammeln Sie Ihren Müll in den ausgegebenen oder eigenen Müllsäcken und bringen Sie diese zu den Sammelstellen. Löcher für Fahnenstangen, Lagerfeuer etc. in Wiesen und Asphalt sind nicht gestattet. Beschädigungen werden mit Bußgeld geahndet und führen zum Ausschluss von der Veranstaltung.
7.) Es dürfen keine Abwässer, insbesondere von Wohnmobilen, in den Boden sickern. Gefahrgutladungen sind auf dem Zelt- und Festplatz nicht gestattet. Verursachte Schäden sind unverzüglich dem Veranstalter anzuzeigen.
8.) Umzäunungen dürfen nicht, auch nicht teilweise, entfernt werden. Zum Schutz der Natur und der Tiere ist ein Eindringen in die Wälder nicht gestattet.
9.) Hunde sind bei den Großveranstlatungen und Festivals nicht gestattet. So ein Event stellt für Hundenasen und -ohren eine extreme Belastung dar. Bitte schützen Sie Ihr Tier und auch die anderen Gäste und lassen Sie Ihren Hund zu Hause.
10.) Lärmbelästigung anderer Gäste ist zu vermeiden. Musikanlagen sind nur in reduzierter Zeltlautstärke gestattet. Lautsprecheranlagen sind verboten. Eine ungestörte Nachtruhe ist einzuhalten (22 – 06 Uhr).
11.) Der Verkauf von Speisen, Getränken und anderem ist grundsätzlich verboten. Bei Zuwiderhandlung ist ein entsprechendes Strafgeld an den Veranstalter zur entrichten, jedoch mindestens 500 €. Es erfolgt der sofortige Verweis vom Zelt- und Parkplatz ohne Rückforderungsansprüche.
12.) Es darf nur an dem zugewiesenen Platz gezeltet/geparkt werden. Rettungswege, Fahrwege und Gehsteige sind freizuhalten. Der Veranstalter ist berechtigt, falsch abgestellte Fahrzeuge durch geeignete Maßnahmen auf Kosten und Risiko des Benutzers umzustellen.
13.) Die salvatorische Klausel gilt als vereinbart.
Sanitäre Anlagen wie Duschen, Waschräume und WC´s können benutzt werden. Bitte verlassen Sie diese Einrichtungen so sauber, wie Sie sie auch vorzufinden wünschen.
Die Platzordnung resultiert aus den Genehmigungsbescheiden der Behörden. Die erhobene Gebühr wird für die Rekultivierung der Grünflächen, die Bereitstellung der WC´s etc., sowie für die Trennung und Beseitigung des Mülls benötigt.
Wir bitten um Ihr Verständnis, sowie um Ihren Beitrag zum Umwelt- und Tierschutz und zu einem harmonischen Festival. Vielen Dank.
Autohof Strohofer GmbH – EventZentrum
Selbstverständlich haben wir für euch ein umfangreiches Programm auf die Beine gestellt das kaum Wünsche offen lässt. Die genauen Programmpunkte erfahrt ihr im Programmheft, das ihr am Einlass bei eurer Ankunft erhalten werdet.
Ja, im Campingbereich vor meinem Mini in der Menge die in den Kofferraum passt (Bootsale).
Aus logistischen und organisatorischen Gründen. Der Platz ist sehr stark frequentiert und wir haben nur diesen Termin bekommen
Geländeöffnung definitv erst am Donnerstag 30.05.2024 ab 14:00, da vorher Aufbauarbeiten stattfinden müssen und ausser dem Team aus versicherungstechnischen Gründen NIEMAND auf dem Platz sein darf
Ja, Hunde sind auf dem gesamten Gelände erlaubt (müssen aber immer an der Leine geführt werden).
Nein, auf dem Gelände sind keine Glasflaschen erlaubt.
Ja, Wohnwägen und Wohnmobile dürfen mit den restlichen Club Mitgliedern zusammen stehen.
Nein, weder die Camping- noch die Wohnmobil-Area verfügen über Stromanschlüsse.
Ja, Duschen und Toiletten gibt es auf dem Gelände.
Gas / Holzkohle Grills, die nicht in Berührung mit dem Gras bzw. Boden kommen, sind erlaubt. Diese Anweisung zum Thema Grillen kann sich anhand der Waldbrandgefahr kurzfristig vor bzw. während des Treffens ändern. Bitte Anweisungen des Personals in diesem Punkt unbedingt Folge leisten!!
Offene Feuer sind generell verboten!
Das Food-Konzept steht noch nicht final, aber natürlich werden auch Veganer und Allergiker berücksichtigt
Alle Geräte dürfen nur unter Aufsicht betrieben werden.
Diese Geräte müssen zudem auf nicht brennbaren, wärmebeständigen Unterlagen abgestellt werden und dürfen nicht in der Nähe brennbarer Gegenstände betrieben werden.
Der erforderliche Abstand zum Wald, zu Büschen/Hecken und sonstigen brennbaren Stoffen ist einzuhalten.
Die Generatoren müssen in Sichtweite des Betreibers platziert werden und dürfen nicht in Hecken/im Wald abgestellt und betrieben werden.
Ein Feuerlöscher ist vom Betreiber bereitzuhalten.
Bei erhöhter Waldbrandgefahr dürfen diese Geräte nicht aufgestellt und betrieben werden, bitte aktuelle Aushänge beachten.
Zudem ist darauf zu achten, dass von den Generatoren keine Lärmbelästigung ausgeht außerdem ist während der Nachtruhe von 22.00 bis 06.00 Uhr das Betreiben der Generatoren nicht gestattet.
Ja an der LKW Waschanlage gegen Gebühr.
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